«Dr. Mabuse ist seit jeher von der Idee besessen, die Menschheit zu vernichten. Obwohl er als Patient in einer psychiatrischen Anstalt scheinbar sicher verwahrt ist, bleibt seine diabolische Kraft ungebrochen: Manisch schreibt er ein Handbuch für Verbrechen, manipuliert die Menschen in seiner Umgebung und sorgt selbst über seinen Tod hinaus für Angst und Chaos.
Elf Jahre nach Dr. Mabuse, der Spieler griff Fritz Lang in seiner letzten deutschen Produktion nochmals auf die Gestalt des genialen Verbrechers zurück: Das Testament des Dr. Mabuse, kurze Zeit vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten gedreht, gilt nicht nur als Vorläufer des modernen Thrillers, sondern auch als geradezu prophetischer Kommentar über den Wahnsinn, der in den kommenden Jahren Deutschland beherrschen sollte. Propagandaminister Goebbels waren die offensichtlichen Andeutungen zu viel, der Film beweise, ‹dass eine bis zum äusserten entschlossene Gruppe von Männern, wenn sie es nur ernstlich will, durchaus dazu imstande ist, jeden Staat aus den Angeln zu heben›. Goebbels soll persönlich für das Verbot des Films gesorgt haben, noch vor dessen Uraufführung. Umgehend soll Lang daraufhin seine Koffer gepackt haben, um zu emigrieren. Das Testament des Dr. Mabuse wurde in Wien, Paris und Budapest gezeigt, in Deutschland kam das Werk aber erst 1951 in die Kinos.» (Tanja Hanhart, Programmheft Filmpodium, Februar/März 2013)
Drehbuch: Fritz Lang, Thea von Harbou
Kamera: Fritz Arno Wagner
Musik: Hans Erdmann
Schnitt: Conrad von Molo
Mit: Rudolf Klein-Rogge (Dr. Mabuse), Otto Wernicke (Kommissar Karl Lohmann), Oscar Beregi (Prof. Dr. Baum), Gustav Diessl (Thomas Kent), Wera Liessem (Lilli), Karl Meixner (Hofmeister), A. E. Licho (Dr. Hauser), Theo Lingen (Karetzky), Klaus Pohl (Müller), Theodor Loos (Dr. Kramm), Camilla Spira (Juwelen-Anna), Rudolph Schündler (Hardy)
122 Min., sw, Digital HD, D